Hiermit darf bekanntgegeben werden, dass aufgrund der anhaltenden Tauwetterperiode ab Donnerstag, 06. Februar 2025 f?r alle sonnseitigen Stra?en und Wege eine Gewichtsbeschr?nkung f?r Fahrzeuge ?ber 7,5 Tonnen verordnet wird.
?ber weitere Beschr?nkungen f?r die schattseitigen Stra?en und Wege wird noch gesondert informiert.
Wir bitten um Verst?ndnis und Beachtung.
Kundmachung_Verordnung_signiert.pdf